- Menschen, die Abholen wollen, LESEN unsere Regeln und Hilfestellungen. Und erst wer alles gelesen hat und immernochnicht weiter kommt, wendet sich bei “Fragen” schriflich an uns. Retter werden NICHT persönlich angeschrieben und angerufen.
- max. Anzahl von Abholungen pro registrierte Abholer pro Woche: 3x
- Anmeldung zur Verteilung über den Menüpunkt „Kommende Verteilungen“
- Reservierungen von Lebensmitteln sind nicht möglich.
- Die Lebensmittel haben den Wert 0 (null), dürfen daher weder verkauft noch zu etwas verarbeitet werden, was anschließend verkauft wird.
- Lebensmittel werden ausschließlich an Privathaushalte zum eigenen Verzehr abgegeben.
Mit der Registrierung auf der Homepage hinterlegen die Abholer ihre Daten, um eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Die Daten werden von der Olchinger Lebensmittelretter gUG ausschließlich zum Kontakt mit den Abholern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Durch den nach der online-Registrierung freigegebenen Abholerausweis erhalten die Abholer einen digitalen Abholerausweis, welcher zur Anmeldung zu Verteilungen berechtigt. Dieser wird den Rettern durch die Abholer unaufgefordert vor der Verteilung vorgezeigt.
Stornierung einer Anmeldung: Die Abholer werden automatisch für den zu diesem Zeitpunkt gültigen Zeitraum gesperrt. Die Sperre kann nicht aufgehoben werden. Es darf nur im außerordentlichen Notfall storniert werden, anderenfalls können Sperren gemacht werden.
Die Abholer entrichten pro Jahr einmalig einen Jahresbeitrag (aktuell gültige Höhe, Hinweis erfolgt auf dem digitalen Abholerausweis). Wir freuen uns jederzeit über Spenden – diese werden u. a. für die Ausstattung unserer Retter verwendet.
Bei Nichtbegleichung des Jahresbeitrages wird der account vollständig gelöscht.
Eine Neuanmeldung ist jederzeit möglich.
Der Retter am Auto hat Recht. Entscheidungen stehen nicht zur Diskussion. Die Abholung der Lebensmittel bei den öffentlichen Verteilungen der Olchinger Lebensmittelretter gUG erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Umgangston ist höflich und respektvoll.
Die Nichtbeachtung der Regeln führt zur Kündigung dieser Vereinbarung.
Die Abholer übernehmen durch die Akzeptanz dieser Allgemeinen Bedingungen/dieser Haftungsbefreiung die volle Verantwortung für die Lebensmittel. Alle Spenderbetriebe werden von jeglicher Haftung für die Genießbarkeit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit der Ware entbunden.
Die Abholer verzichten gegenüber den Lebensmittelrettern, den Spenderbetrieben, sowie deren LieferantInnen auf die Geltendmachung jeglichen Schadenersatzes.
Die Abholer akzeptieren die aktuellen Datenschutzrichtlinien und die o. g. allgemeinen Bedingungen.